1. Diese AGB regeln alle Vertragsverhältnisse zwischen NDynamics Nando Ramsauer (nachfolgend "Anbieter") und seinen Kunden. Sie sind integraler Bestandteil jeder Offerte.
2. Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Annahme (E-Mail oder digitale Signatur) der Offerte durch den Kunden zustande. Offerten des Anbieters sind, falls nicht anders vermerkt, 20 Tage gültig.
1. Der Anbieter erbringt IT-Dienstleistungen, insbesondere in den Bereichen Managed Services, IT-Sicherheit, Cloud-Services und IT-Support. Zudem verkauft der Anbieter Hard- und Software von Drittanbietern.
2. Der detaillierte Leistungsumfang, insbesondere die in den monatlichen Pauschalen inbegriffenen und die separat zu verrechnenden Leistungen, wird in der Offerte spezifiziert und ist verbindlicher Vertragsbestandteil.
3. Der Anbieter ist berechtigt, zur Leistungserbringung Dritte (Subunternehmer) beizuziehen.
4. Arbeiten an vom Anbieter betreuten Systemen dürfen ausschliesslich durch den Anbieter oder von ihm autorisierte Dritte ausgeführt werden. Unautorisierte Eingriffe durch den Kunden oder Dritte können zum Verlust von Garantie- und Supportansprüchen führen.
1. Der Anbieter erbringt Support-Leistungen innerhalb der Kerngeschäftszeiten von Montag bis Freitag, 08:00 – 18:00 Uhr (ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz des Anbieters).
2. Einsätze ausserhalb dieser Kerngeschäftszeiten (z.B. an Wochenenden) erfolgen ausschliesslich nach vorheriger Absprache.
3. Die Problemlösung erfolgt primär mittels Fernwartung. Der Kunde gewährt dem Anbieter das stillschweigende Einverständnis, permanente Verwaltungswerkzeuge (z.B. für Fernzugriff) auf seinen Systemen zu installieren und zu betreiben.
4. Einsätze vor Ort erfolgen nur, wenn eine Fernwartung nicht zielführend ist und werden separat nach Aufwand (inkl. Wegpauschale) verrechnet.
1. Alle Preise verstehen sich exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2. Monatliche Pauschalen für Managed Services sind im Voraus fällig. Rechnungen sind innerhalb von 20 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig.
3. Dienstleistungen nach Aufwand werden zum Stundensatz von 125 CHF verrechnet. Die kleinste Verrechnungseinheit beträgt 15 Minuten.
4. Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen nach der zweiten Mahnung ist der Anbieter berechtigt, seine Dienstleistungen bis zur vollständigen Bezahlung vorübergehend einzustellen.
1. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Anbieters.
2. Garantieleistungen richten sich ausschliesslich nach den Bestimmungen des jeweiligen Herstellers. Der Anbieter tritt seine Garantieansprüche an den Kunden ab. Jede weitere Gewährleistung durch den Anbieter wird ausgeschlossen.
1. Der Kunde stellt sicher, dass alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen und Zugänge (Passwörter, Ansprechpartner) rechtzeitig zur Verfügung stehen.
2. Der Kunde bleibt für die rechtmässige Nutzung seiner IT (inkl. Lizenzkonformität) sowie für die Einhaltung gesetzlicher Pflichten (insb. Datenschutz nach DSG und Aufbewahrungspflichten nach OR) vollumfänglich selbst verantwortlich. Der Anbieter hat eine beratende Funktion.
3. Der Kunde meldet Störungen und geplante Änderungen an seiner IT (z.B. neue Mitarbeiter, neue Geräte) umgehend dem Anbieter.
1. Die Haftung des Anbieters für sämtliche Schäden wird, soweit gesetzlich zulässig, vollumfänglich ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für leichte Fahrlässigkeit, indirekte Schäden oder Folgeschäden wie Betriebsunterbruch oder Datenverlust.
2. Der Anbieter haftet nicht für Fehler, die direkt in der Software von Drittanbietern (z.B. Microsoft, Acronis) begründet sind.
3. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass auch modernste Sicherheitssysteme keinen hundertprozentigen Schutz vor Cyberangriffen garantieren können. Die Haftung für Schäden durch kriminelle Handlungen Dritter ist ausgeschlossen.
4. Sollte eine zwingende Haftung gegeben sein, ist sie auf die Höhe der vom Kunden für den betreffenden Service in den letzten sechs (6) Monaten bezahlten Gebühren beschränkt.
1. Beide Parteien verpflichten sich zur strengen Vertraulichkeit über alle ihnen bekannt werdenden Geschäftsgeheimnisse. Diese Pflicht bleibt über die Vertragsdauer hinaus bestehen.
1. Managed Service Verträge werden auf unbestimmte Zeit geschlossen und können von beiden Parteien mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende eines Kalendermonats schriftlich gekündigt werden.
1. Der Anbieter ist berechtigt, die ausgeführten Arbeiten anonymisiert als Referenz zu verwenden.
2. Die Urheberrechte an vom Anbieter erstellten Konzepten oder Dokumentationen bleiben in dessen Eigentum.
3. Anwendbar ist ausschliesslich Schweizer Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist am Sitz des Anbieters.